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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

KS Mobility Solutions GmbH & Co. KG
Aschaffenburger Straße 44
63457 Hanau
Deutschland

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverträge über Kraftfahrzeuge, die zwischen der KS Mobility Solutions GmbH & Co. KG (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter abgeschlossen werden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die zeitweise Überlassung eines Kraftfahrzeugs gemäß der im Mietvertrag bezeichneten Fahrzeugklasse.

(2) Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug besteht nur, wenn dieses ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Der Vermieter behält sich das Recht vor, dem Mieter ein gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.

§ 3 Mietdauer, Übergabe und Rückgabe

(1) Die Mietdauer ergibt sich aus dem im Vertrag angegebenen Zeitraum. Eine Verlängerung ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich.

(2) Das Fahrzeug wird in einem verkehrssicheren, sauberen und betriebsbereiten Zustand übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel bei Übergabe sofort anzuzeigen.

(3) Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückzugeben.

(4) Wird das Fahrzeug verspätet zurückgegeben, kann der Vermieter für jede angefangene Stunde eine anteilige Miete, mindestens jedoch eine Tagesmiete, verlangen.

(5) Bei Rückgabe ist der Tankfüllstand identisch mit dem bei Übergabe zu halten, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

§ 4 Mietpreis und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Mietpreise.

(2) Der Mietpreis ist im Voraus zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Zusätzlich zum Mietpreis können Kautionen, Gebühren für Sonderleistungen (z. B. Zusatzfahrer, Navigationsgerät, Kindersitz) sowie etwaige Zustell- und Abholkosten anfallen.

(4) Bei Zahlungsverzug behält sich der Vermieter das Recht vor, das Fahrzeug einzuziehen und vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Kaution

(1) Der Vermieter kann vor Fahrzeugübergabe eine Kaution verlangen, deren Höhe im Mietvertrag festgelegt ist.

(2) Die Kaution dient zur Absicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis.

(3) Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und Begleichung aller Forderungen wird die Kaution zurückerstattet.

§ 6 Nutzung des Fahrzeugs

(1) Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig und unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften zu benutzen.

(2) Untersagt ist insbesondere:

  • die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen, Rennen oder Geländefahrten,
  • die Verwendung zu gewerblichen Personen- oder Gütertransporten ohne schriftliche Genehmigung,
  • das Weitervermieten oder Überlassen an Dritte, die nicht im Mietvertrag als Fahrer eingetragen sind,
  • die Nutzung unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.

(3) Der Mieter ist verpflichtet, Ölstand, Kühlwasser und Reifendruck regelmäßig zu kontrollieren und das Fahrzeug vor Überhitzung zu schützen.

(4) Fahrten ins Ausland bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

§ 7 Verhalten bei Unfällen und Schäden

(1) Der Mieter ist verpflichtet, bei einem Unfall oder Schaden unverzüglich die Polizei und den Vermieter zu informieren.

(2) Der Mieter darf kein Schuldanerkenntnis abgeben.

(3) Ein schriftlicher Unfallbericht ist spätestens bei Rückgabe des Fahrzeugs vorzulegen.

(4) Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden und Kosten.

§ 8 Haftung des Mieters

(1) Der Mieter haftet für sämtliche während der Mietzeit entstandenen Schäden, soweit diese durch ihn, den Fahrer oder Dritte verursacht wurden, denen er das Fahrzeug überlassen hat.

(2) Die Haftung umfasst auch Folgeschäden, Wertminderung, Mietausfall und Abschleppkosten.

(3) Die Haftung kann im Rahmen einer vereinbarten Haftungsreduzierung („Selbstbeteiligung“) begrenzt werden.

(4) Für verloren gegangene Fahrzeugschlüssel oder Fahrzeugpapiere haftet der Mieter in vollem Umfang.

§ 9 Versicherungsschutz

(1) Das Fahrzeug ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haftpflichtversichert.

(2) Eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.

(3) Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

§ 10 Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen.

(3) Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände, die der Mieter im Fahrzeug zurücklässt.

§ 11 Kündigung

(1) Beide Parteien können den Mietvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder das Fahrzeug unzulässig nutzt.

§ 12 Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Näheres ist in der Datenschutzerklärung des Vermieters geregelt.

§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters in Hanau.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: Oktober 2025
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